geteilte Freistellung (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Thursday, 18.08.2022, 11:31 (vor 617 Tagen)

Hallo zusammen,

ich brauche heute wieder eure Unterstützung.
Ich hatte gerade eine Diskussion darüber, ob die Freistellung der Vertrauensperson geteilt/gesplittet werden kann.
Ich bin SBV in einem Betrieb mit in der Regel ca. 115-125 schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Für die Ausübung meines Amtes bin ich voll (80% AZ) freigestellt.
Es gibt hier Mitarbeitervertretungen, denen es nicht passt, dass ich das Amt, das eigentlich nach ihrer Meinung mit einer vollen Freistellung mit 100 % AZ ausgeführt werden dürfte, nur mit einer 80% Freistellung ausgeführt wird.

Eine dieser Personen hat mit mir nochmals diskutiert, dass, wenn ich als SBV im Herbst nochmal gewählt werden würde, ich mit dem Arbeitgeber vereinbaren müsste, dass z. B. meine 1. Stellvertretung mit den restlichen 20% fest frei gestellt werden müsse, wenn ich das Amt weiterhin mit 80% AZ ausübe.

Ich sehe das so und habe das auch erklärt, das die SBV eine Einzelvertretung ist(im Gegensatz zu einem Betriebsratsgremium die sich dann zustehende Freistellungen unter vielen Köpfen teilen können).

Im Gesetz steht eine volle Freistellung, das könnte ja auch jemand mit einem nur
50%igen Arbeitsvertrag sein und ihm würde die volle Freistellung mit 50% AZ zustehen. Richtig oder falsch?

Grundsätzlich jetzt die Frage an euch:
Was Versteht ihr unter einer vollen Freistellung?
Volle Freistellung laut Arbeitsvertrag oder ist voll immer 100% und der AG muss die Stelle aufstocken bei Teilzeit?
Kann man die Freistellung(in deren Augen automatisch 100%)das Amt der SBV splitten?
In meinen Augen wäre dies dann keine Einzelvertretung mehr.

Ich bin schon sehr sehr gespannt, wie ihr das seht und freue mich auf eure Antworten.

--
Gruß
Vertigo


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion