geteilte Freistellung (Allgemeines)

WoBi, Wednesday, 24.08.2022, 14:52 (vor 603 Tagen) @ Vertigo

Hallo Vertigo,

dann könnte die schon angesprochene ständige Heranziehung für das erste stellvertretende Mitglied der SBV mit einer zeitlichen Ausstattung von mindestens 20 % nach § 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX angegangen werden.

"In Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 100 beschäftigten schwerbehinderten Menschen kann sie nach Unterrichtung des Arbeitgebers das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben heranziehen."

Hängt von den abzugebenden/übertragenen Aufgaben durch die Vertrauensperson und dem Wollen des stellvertretenden Mitglieds ab. Ggf. die Wahlen im Herbst 2022 abwarten.

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Gruß
Wolfgang


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