geteilte Freistellung (Allgemeines)
Hallo Vertigo,
Wolfgang hat das meiner Ansicht nach prima Beantwortet.
Zur Ergänzung: Was willst du? Als Amtsinhaber ist deine Auffassung über die Amtsführung, sowie die zeitliche Ausgestaltung maßgeblich.
Persönlich würde ich den ersten Stv. mit mindestens 20% freistellen lassen, sofern AG mitspielt. Er könnte dann ein bestimmtes Thema bekommen, Beispielsweise Begehungen oder Teilnahme bei Bewerbungen.
Tschüss
Thomas