geteilte Freistellung (Allgemeines)

Thomas-SBV, Thursday, 18.08.2022, 15:01 (vor 616 Tagen) @ Vertigo

Hallo Vertigo,

Wolfgang hat das meiner Ansicht nach prima Beantwortet.

Zur Ergänzung: Was willst du? Als Amtsinhaber ist deine Auffassung über die Amtsführung, sowie die zeitliche Ausgestaltung maßgeblich.
Persönlich würde ich den ersten Stv. mit mindestens 20% freistellen lassen, sofern AG mitspielt. Er könnte dann ein bestimmtes Thema bekommen, Beispielsweise Begehungen oder Teilnahme bei Bewerbungen.

Tschüss

Thomas


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