Einsicht in die Wählerliste (Allgemeines)

Nobi69, Potsdam, Thursday, 22.09.2022, 15:10 (vor 554 Tagen) @ Paul

Gleichfalls habe ich letzte Woche auf einem Wahlseminar gelernt, dass nur bei berechtigtem Interesse Einsicht in die Wählerliste gewährt werden sollte.

Zum Beispiel lasse ich erstmal einen gültigen Wahlvorschlag vorlegen, bevor ich die Liste öffne...

Hoffe das ist richtig so...


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