Einsicht in die Wählerliste (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Friday, 23.09.2022, 10:03 (vor 580 Tagen) @ Nobi69

Gleichfalls habe ich letzte Woche auf einem Wahlseminar gelernt, dass nur bei berechtigtem Interesse Einsicht in die Wählerliste gewährt werden sollte.

Zum Beispiel lasse ich erstmal einen gültigen Wahlvorschlag vorlegen, bevor ich die Liste öffne...

Hoffe das ist richtig so...

Hey,
die Haltung halte ich für gefährlich.
Was machst du, wenn ein Mitarbeiter kommt, und sagt, er überlege sich eine Kandidatur?
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion