Einsicht in die Wählerliste (Allgemeines)

Almut, Saturday, 24.09.2022, 20:27 (vor 580 Tagen) @ Nobi69

Was richtig oder falsch war weiss man immer erst hinterher ;-)
Meine Rechtsauffassung ist, dass es ein berechtigtes Interesse braucht für eine Einsichtnahme. Dazu müsste mir jemand darlegen, dass er tatsächlich ernsthaftes Interesse an einer Kandidatur hat. Außerdem würde ich mir vermutlich eine Verschwiegenheitserkläung unterschreiben lassen. Und Einsichtnahme heisst nicht Fotos machen oder Dinge herausschreiben lassen. Ein berechtigtes Interesse hat aber auch jemand der sehen will, dass er auf der Liste steht als Wahlberechtigter.


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