Einsicht in die Wählerliste (Allgemeines)

bifavi, Hessen, Friday, 23.09.2022, 11:04 (vor 582 Tagen) @ Nobi69

Moinsen,

Zum Beispiel lasse ich erstmal einen gültigen Wahlvorschlag vorlegen, bevor ich die Liste öffne...


jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, kann Einsicht nehmen.
Das mit dem gültigen Wahlvorschlag halte ich für nicht vertretbar.
Wann ist ein Wahlvorschlag gültig?
Doch erst, wenn er die Anzahl der nötigen Stützunterschriften hat.

Wie soll also ein Kandidat an die Stützer kommen, wenn er nicht in die Wählerliste schauen darf?
Wahlvorschlag, bei Einreichung an den Wahlvorstand, ohne Stützunterschriften wäre also ungültig.
Das legt der Wahlvorstand nach Sichtung der Vorschläge gemeinsam fest.
Ich hoffe, Du verstehst was ich meine.


LG
Bifai


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