Einsicht in die Wählerliste (Allgemeines)

Nobi69, Potsdam, Friday, 23.09.2022, 19:03 (vor 580 Tagen) @ Cebulon

Hallo...vielen Dank für die für mich wertvollen Antworten...

Gottseidank beginnt bei uns die Wahl erst am kommenden Montag mit Auslegung des Wahlausschreibens, somit haben wir noch nicht viel falsch gemacht.

Der Referent beim Seminar vertrat de Ansicht, dass aus Datenschutzgründen eben nicht mal eben jeder kommen kann und Einsicht in die Wählerliste nimmt und wieder geht, es müsse ein berechtigtes Interesse vorliegen, welches mit einer Kandidatur bzw. Wahlvorschlag gegeben wäre. Der Interessent kann sich ja auch selber vorschlagen. Aber zu sagen..."ich möchte vielleicht kandidieren"..., soll wohl nicht ausreichen..

Sowieso fand ich einige Aussagen etwas komisch...die Vertrauensperson hat ja durch den generellen Einblick in die Wählerliste einen eindeutigen Standortvorteil, sie kann noch vor Auslegung des Wahlausschreibens Stützunterschriften sammeln, während andere Interessenten erst nach dem Beginn des Wahlverfahrens Zugang zu den Daten haben. Das scheint mir nicht besonders fair und auch nicht chancengleich... aber auch unser BR sagt, dass wäre völlig in Ordnung.

Wie machen wir es richtig...?


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