Meine Ausführungen - wie lang hab ich Zeit dafür (Allgemeines)

Dani, Wednesday, 08.03.2023, 19:51 (vor 414 Tagen)

Hallo zusammen,

ich arbeite seit 1997 in einer Einrichtung der Behindertenhilfe (kirchlicher Träger), seit 2007 bin ich die gewählte SBV. Wir beschäftigen ca. 60 sb- & gleichgestellte Kollegen.

Die Zusammenarbeit war nie perfekt & traumhaft, aber beide Seiten (AG + ich) konnten damit leben. Aktuelle Probleme wurden besprochen, und damit waren die Themen "erledigt".
Leider wurde innerhalb der letzten 4 Wochen 2x massiv gegen das Schwerbehindertenrecht verstoßen das ich eine Entscheidung des AG (2 Abmahnungen gegen ein sb Kollegin) aussetzen ließ!

Morgen hab ich deswegen ein Gespräch mit meinem Chef - er persönlich hat die Abmahnungen ausgesprochen.
Er wird meine Beteiligung nachholen und mich über die Gründe der Abmahnung informieren. Nun meine Frage - wie lange hab ich Zeit um meine Bedenken gegen die Abmahnungen zu äußern?
Muss ich das gleich im Anschluss an das Gespräch machen? Gibts für solche Fälle eine Frist? (Wenn ja - so steht das?)

Ich hoffe irgendwer kann mir weiterhelfen.

grüße,
dani


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