Meine Ausführungen - wie lang hab ich Zeit dafür (Allgemeines)
Hallo,
aus der Formulierung von § 167 Abs. 1 SGB IX geht klar hervor, daß auch Ursachen, die nicht in der Behinderung begründet sind ("verhaltens- oder betriebsbedingte Schwierigkeiten"), den AG zum Einleiten eines Präventionsverfahrens verpflichten.
Im Übrigen dürften einer Führungskraft die notwendigen medizinischen Kenntnisse fehlen, um abschließend beurteilen zu können, ob "Schwierigkeiten" in Zusammenhang mit Behinderung stehen oder nicht.
--
&Tschüß
Wolfgang