Meine Ausführungen - wie lang hab ich Zeit dafür (Allgemeines)

Thomas-SBV, Thursday, 09.03.2023, 10:27 (vor 414 Tagen) @ Dani

Hallo Dani,

deine Frage ist ziemlich Knifflich und individuell.

Abmahnungen haben heufig eine steuernde Aufgabe, um schlimmeres zu Verhindern. Der Abgemahnte hat also gelegenheit sein Verhalten zu ändern.

Ist die Abmahnung für dich nicht Nachvollziehbar kann dein Kollege eine Gegenäußerung schreiben und darum bitten diese seiner Personalakte hinzu zu fügen.

Da kommst du nun ins Spiel, weil du deinen Kollegen hilfestellungen gibst. Sprich: Ihr verfasst die Gegenäußerung zusammen.

Von einer Frist habe ich noch nichts gehört.

Nach zwei- drei Jaahren kann dann das Entfernen der Abmahnung aus der Personalakte beantragt werden.

Übrigens: Alles gute Gründe um in eine Gewerkschaft einzutreten.

Tschüss

Thomas


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