Beteiligung der SBV bei Abmahnung? (Allgemeines)

Cebulon, Tuesday, 14.03.2023, 12:51 (vor 408 Tagen) @ Dani

LAG BaWü (Beschluss vom 7.4.2017 - 7TaBV1/17)
1. Die Beschwerden des Betriebsrats und der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 03.09.2010 - 30 BV 107/10 - werden zurückgewiesen.

Der wirre Beschluss (Tenor) des LAG BaWü ist allerdings extrem unsinnig sowie in sich widersprüchlich. Denn die Arbeitgeberin hat ja „Zurückweisung der Beschwerde“ beantragt (Rn. 8) und der Betriebsrat war überhaupt nicht beteiligt. Da hat LAG wohl doppelt „geschlampt“.

Wenn Zusammenhang mit festgestellter Behinderung per Feststellungsbescheid des Versorgungsamts aber nachweisbar, ist jedoch SBV m.E. stets zu beteiligen.

Gruß,
Cebulon


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