Meine Ausführungen - wie lang hab ich Zeit dafür (Allgemeines)

bifavi, Hessen, Friday, 10.03.2023, 09:29 (vor 385 Tagen) @ Cebulon

Moinsen,
ich vermute mal, Dein AG meint LAG Stuttgart, 07.04.2017, 7 TaBV 1/17, NZA-RR 2017, 639 Rn. 10.
Das bezieht sich auf die Unterrichtung bei Abmahnung.
Ob er da recht hat oder nicht, lasse ich mal so stehen.
Auf alle Fälle, meine Rechtsmeinung, hat er das Präventionsverfahren einzuleiten.
Ist doch beschrieben, wann der AG das einzuleiten hat.
Und da steht nichts in meinen Kommentaren, ob die Gefährdung des Arbeitsverhältnisses etwas mit Behinderung zu tun hat.
Sollte er die Arbeitsleistung rügen, sollte er belegen, ob Leistung mehr als ein Drittel hinter der betrieblichen Leistung und vergleichbarer Arbeitnehmer zurückbleibt.
In diesem Fall könnte ein Antrag nach §27 SchwbAV helfen, den Arbeitsplatz sicherzumachen.
Weiterhin ist daran zu denken, den Arbeitsplatz entsprechend anzupassen, damit der Kollege seine vertragliche Arbeitsleistung erbringt.
Es kann auch sein, dass die Verminderung der Arbeitsleistung betriebliche Gründe hat (z.B. Änderung von Arbeitsabläufen, etc.)

Mein Spruch zur Arbeitsleitung:
Jeder muss so schnell arbeiten wie er kann, nicht wie er soll.

LG
Bifavi


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