eAU (Allgemeines)

sbv2022, Monday, 13.03.2023, 08:51 (vor 409 Tagen)

Guten Morgen,

mittlerweile ist ja die eAU eingeführt. Bei uns sieht es jetzt so aus, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Krankheitstage Stunden abzieht, bis die eAU abgefordert ist. Nach Auskunft des Arbeitgebers könne dies bis zu 14 Tagen dauern. In besagtem Fall: krank per AU von Mi. bis einschließlich Fr. = Abzug von 23.50 Std.
Ist dies rechtens? Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Stunden mit der Begründung "unerwartetes Fehlen" in Abzug bringen?

Vielen Dank.
Gruß Ulrike


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