eAU (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 14.03.2023, 14:33 (vor 408 Tagen) @ garda

Hallo,

das Leistungsverweigerungsrecht des AG ist ja in § 7 Abs. 1 EFZG
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__7.html

definiert.

Es erlöscht aber gem. Abs. 2 in dem Moment, wo der AN Pflichtverletzungen nicht "zu vertreten" hat.
Aus meiner Sicht ist dieses bei der elektronischen zur-Verfügung-Stellung gegeben.
Der AN hat keinerlei Einfluss auf die elektronische Abwicklung der Nachweispflicht, die ihm vom Gesetz auferlegt wurde.

Deswegen sehe ich hier kein Leistungsverweigerungsrecht des AG.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion