eAU (Allgemeines)

garda, Berlin, Tuesday, 14.03.2023, 13:47 (vor 409 Tagen) @ sbv2022

Bei uns sieht es jetzt so aus, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Krankheitstage Stunden abzieht, bis die eAU abgefordert ist. Nach Auskunft des Arbeitgebers könne dies bis zu 14 Tagen dauern. In besagtem Fall: krank per AU von Mi. bis einschließlich Fr. = Abzug von 23.50 Std.
Ist dies rechtens? Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Stunden mit der Begründung "unerwartetes Fehlen" in Abzug bringen?

Hallo Ulrike,

nein das ist nicht zulässig.

Wichtig ist, dass Beschäftigte sich

  • unverzüglich krank melden und
  • dabei oder ggf. später die Dauer der festgestellten AU anzeigen und
  • auf die eAUB hinweisen, da die ja nicht für jede Person gilt.

Wann diese eAUB dem AG tatsächlich vorliegt ist für Beschäftigte egal, da die Abholung in der Sphäre des Arbeitgebers liegt und nicht von Beschäftigten zu verantworten ist.

Ein Lohneinbehalt mit dieser Begründung, wie oben angedeutet, ist unzulässig, wenn eine korrekte Krankmeldung durch Beschäftigte vorliegt.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion