eAU (Allgemeines)

sbv2022, Friday, 17.03.2023, 11:31 (vor 405 Tagen) @ garda

Vielen Dank. Hier geht es nicht um Lohnabzug. In besagtem Fall war die Krankmeldung vom 01.03.- einschließlich 03.03. Die AU wurde am 28.02. abends festgestellt und unmittelbar dem Arbeitgeber gemeldet. Zwei Wochen später steht im Zeitkonto immer noch "unentschuldigtes Fehlen" mit Abzug der Stunden für die drei Tage.


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