Umstellung auf Bewerbungen nur noch über ein externes Portal (Einstellung)

Ralf Böttcher, Saturday, 19.08.2023, 08:34 (vor 258 Tagen)

Hallo,

unser AG möchte Bewerbungen nur noch über interamt erlauben und in jede Anzeige unter den eigentlichen Anzeigentext mit Aufgaben, Profil ... schreiben, dass man sich nur über interamt bewerben darf und man von Bewerbungen per Mail und Post absehen soll.

Unter Kontaktinformationen soll aber dennoch die alte Mailadresse Bewerbungen@stadt... stehen.

Da es nun keine rechtliche Grundlage gibt, die vorschreibt wie man Bewerbungen anzunehmen hat, der AG also den Kommunikationsweg frei wählen kann, auf welchem er Bewerbungen annehmen möchte, oder!?

Wie verhält sich das aber nun bei schwerbehinderten Bewerbern, die sich dennoch per Mail bewerben und im Fließtext des Anschreibens die Schwerbehinderung angeben?

Müssen diese dann generell dennoch eingeladen werden, weil man ja nicht wissen kann, welche Schwerbehinderung, Einschränkung vorliegt, die es vielleicht den Bewerbern nicht ermöglichen, sich auf interamt zu registrieren ...?

Oder sind unabhängig davon alle Bewerbungen per Post und Mail trotzdem zu berücksichtigen, egal ob schwerbehindert oder nicht?

Dankeschön.

LG


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