Umstellung auf Bewerbungen nur noch über ein externes Portal (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 20.08.2023, 17:57 (vor 257 Tagen) @ Ralf Böttcher

hallo,

Du kannst allgemein verlangen, daß ein Bewerbungsportal barrierefrei nutzbar ist. Das solltest Du Dir ggfs. auch zeigen lassen. Bei dieser Gelegenheit kannst Du auch darauf achten, daß die Software in bezug auf Schwerbehinderung/Gleichstellung keine Suggestivfragen beinhaltet.

Wenn Dein Arbeitgeber/Dienstherr unter die Pflicht des § 165 SGB IX fällt, kann er Bewerbungen schwerbehinderter/gleichgestellter Menschen, die ihn auf anderem Weg erreichen als über ein Bewerbungsportal mE nicht einfach ignorieren.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion