Umstellung auf Bewerbungen nur noch über ein externes Portal (Einstellung)
Hallo,
ein Blick in die Fachliteratur (die ich gestern nicht greifbar hatte) würde Dir sehr wohl Einiges an Argumenten bringen.
Denn zB Düwell in LPK-SGB IX § 165 Rn 8 § beschäftigt sich sehr ausführlich mit dem Thema und kommt zu dem Schluss (mit Verweis auf BAG vom 23.1.2020 - 8 AZR 484/18), daß jede einem öffentlichen Arbeitgeber zugegangene Bewerbung berücksichtigt werden muss, sofern der Zugang gem. § 130 BGB nachweisbar erfolgte.
Ein weiteres Problem diese Portals wäre das Vorschlagsrecht von Arbeitsagentur und Integrationsfachdiensten gem. § 164 Abs. 1 Satz 3 SGB IX, das auch nicht so ohne Weiteres vom öffentlichen Arbeitgeber reguliert werden kann.
Aus meiner Sicht einige starke Argumente...
--
&Tschüß
Wolfgang