Umstellung auf Bewerbungen nur noch über ein externes Portal (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 21.08.2023, 11:28 (vor 256 Tagen) @ Ralf Böttcher

Hallo,

ein Blick in die Fachliteratur (die ich gestern nicht greifbar hatte) würde Dir sehr wohl Einiges an Argumenten bringen.

Denn zB Düwell in LPK-SGB IX § 165 Rn 8 § beschäftigt sich sehr ausführlich mit dem Thema und kommt zu dem Schluss (mit Verweis auf BAG vom 23.1.2020 - 8 AZR 484/18), daß jede einem öffentlichen Arbeitgeber zugegangene Bewerbung berücksichtigt werden muss, sofern der Zugang gem. § 130 BGB nachweisbar erfolgte.

Ein weiteres Problem diese Portals wäre das Vorschlagsrecht von Arbeitsagentur und Integrationsfachdiensten gem. § 164 Abs. 1 Satz 3 SGB IX, das auch nicht so ohne Weiteres vom öffentlichen Arbeitgeber reguliert werden kann.

Aus meiner Sicht einige starke Argumente...

--
&Tschüß

Wolfgang


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