Umstellung auf Bewerbungen nur noch über ein externes Portal (Einstellung)

Ralf Böttcher, Monday, 21.08.2023, 23:02 (vor 256 Tagen) @ albarracin

Hallo,

danke Dir. Dann könnte sich mein AG damit aber gehörig Geltendmachungen von Entschädigungszahlungen von schwerbehinderten Bewerbern aussetzen. Wobei, wenn er durch die Vorgehensweise, nur Bewerbungen übers Portal zuzulassen, entkräftet er ja den Vorwurf sozusagen schon proaktiv, dass er jemanden aufgrund der Schwerbehinderung nicht eingeladen hat. Dann sollte er diesbzgl. ja schon save sein. Bliebe noch die Konkurrentenklage. Aber die wird sich idR kein Schwerbehinderter antun?! Also ist der AG da wohl auch save.

Da werde ich morgen auch nochmal blättern! ;-)

Ist vllt schon zu spät, aber wie meinst Du

"Ein weiteres Problem diese Portals wäre das Vorschlagsrecht von Arbeitsagentur und Integrationsfachdiensten gem. § 164 Abs. 1 Satz 3 SGB IX, das auch nicht so ohne Weiteres vom öffentlichen Arbeitgeber reguliert werden kann."?

Grüße


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