Umstellung auf Bewerbungen nur noch über ein externes Portal (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 22.08.2023, 10:24 (vor 255 Tagen) @ Ralf Böttcher

Hallo,

Hallo Ralf,

Liest Du eigentlich die Antworten, die Du bekommst?

Genau das hier

Wobei, wenn er durch die Vorgehensweise, nur Bewerbungen übers Portal zuzulassen, entkräftet er ja den Vorwurf sozusagen schon proaktiv, dass er jemanden aufgrund der Schwerbehinderung nicht eingeladen hat. Dann sollte er diesbzgl. ja schon save sein.

habe ich nämlich nicht geschrieben.


Ist vllt schon zu spät, aber wie meinst Du

"Ein weiteres Problem diese Portals wäre das Vorschlagsrecht von Arbeitsagentur und Integrationsfachdiensten gem. § 164 Abs. 1 Satz 3 SGB IX, das auch nicht so ohne Weiteres vom öffentlichen Arbeitgeber reguliert werden kann."?

Ich meine, daß der AG für AA und Integrationsamt die Einreichung von Vermittlungsvorschlägen nicht ohne Weiteres auf einen bestimmten Weg begrenzen darf.


Grüße

--
&Tschüß

Wolfgang


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