Umstellung auf Bewerbungen nur noch über ein externes Portal (Einstellung)

garda, Berlin, Tuesday, 22.08.2023, 14:14 (vor 255 Tagen) @ Ralf Böttcher

danke Dir. Dann könnte sich mein AG damit aber gehörig Geltendmachungen von Entschädigungszahlungen von schwerbehinderten Bewerbern aussetzen. Wobei, wenn er durch die Vorgehensweise, nur Bewerbungen übers Portal zuzulassen, entkräftet er ja den Vorwurf sozusagen schon proaktiv, dass er jemanden aufgrund der Schwerbehinderung nicht eingeladen hat.

Wie kommst du darauf? Das Gesetz sagt nirgendwo, dass Bewerbungen wegen Formfehlern ignoriert werden dürfen.

Dann sollte er diesbzgl. ja schon save sein. Bliebe noch die Konkurrentenklage. Aber die wird sich idR kein Schwerbehinderter antun?! Also ist der AG da wohl auch save.

Ich staune noch mehr. Wie kommst du darauf? Warum sollte sich das gerade ein SB-Bewerber nicht antun? Die Chancen sind relativ gut, man muss sich aber bewegen und eher daran hapert es und am fatalen Geiz, weder Rechtschutz noch Gewerkschaftsmitgliedschaft zu haben...

"Ein weiteres Problem diese Portals wäre das Vorschlagsrecht von Arbeitsagentur und Integrationsfachdiensten gem. § 164 Abs. 1 Satz 3 SGB IX, das auch nicht so ohne Weiteres vom öffentlichen Arbeitgeber reguliert werden kann."?

Beide Institutionen werden ganz sicher kein Portal benutzen, sondern direkt anschreiben bzw. ansprechen.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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