VP in Urlaub, Reihenfolge, wenn nicht der 1. Vertreter gewünscht wird (Stellvertreter/in)

Eule306, Monday, 19.10.2026, 18:28 (vor 8 Stunden, 20 Minuten) @ mietze_katz

Hallo zusammen,
nach meinem Verständnis beschließt man nicht, an Schulungen teilzunehmen. Die SBV ist kein Beschluss-Gremium, sondern eine Interessenvertretung. Das bedeutet, dass man lediglich einen Entschluss zur Teilnahme an einem Seminar fasst. Das kann man für sich allein machen, es ist nicht nötig, dass alle damit einverstanden sein müssen. Man teilt dem AG mit, dass man den Entschluss gefasst hat und um Freistellung von der Arbeitsleistung sowie die Kostenübernahme bittet. Da im Gesetzestext steht: "...ist freizustellen und ... Kosten trägt der AG", ist das alles ziemlich klar und eindeutig geregelt.
Also sich entschließen und los.
Liebe Grüße


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