Gleichstellungsantrag während Arbeitsunfähigkeit - Erlangensalternative (Allgemeines)

krank123, Tuesday, 27.02.2024, 16:14 (vor 60 Tagen)

Guten Tag,

angenommen, ein langzeiterkrankter Arbeitnehmer stellt einen Antrag auf Gleichstellung.

Sein Wunsch bzw. Ziel wäre:

- Kündigungsschutz, da er bereits seit vielen Jahren AU ist (Behaltensalternative?). Allerdings muss dafür wohl überhaupt erst mal ein geeigneter Arbeitsplatz bestehen?

- seinen Arbeitsplatz so umzugestalten bzw. umzuorganisieren, dass er seinen nachweislich belegten gesundheitlichen Einschränkungen gerecht wird - also seinen alten Arbeitsplatz leidensgerecht machen (Erlangensalternative)

Er hatte den Antrag bereits vor dem BEM-Gespräch gestellt, weil er gerne schon mit der Möglichkeit (bzw. dem Recht) in das BEM-Gespräch gehen wollte, seinen Arbeitsplatz leidensgerecht zu gestalten. Dass man dann eben über die Möglichkeiten einer behindertengerechten Beschäftigung sprechen kann (statt erst einmal den Antrag bei der AfA stellen zu müssen) und somit vor einem Wiedereinstieg bereits alles geklärt und organisiert ist. Er würde sich auch zudem sicherer fühlen, wenn er bereits mit der Gleichstellung in das BEM-Gespräch gehen könnte, weil dadurch das Damoklesschwert einer Kündigung nicht mehr ganz so stark über ihm schweben würde.

Der Antrag auf Gleichstellung wurde abgelehnt (Begründung: Langzeit-Arbeitsunfähigkeit).

Gibt es denn tatsächlich keine Möglichkeit, die Gleichstellung während der Arbeitsunfähigkeit, bereits vor dem BEM-Verfahren bewilligt zu bekommen? :-( Hat der Arbeitnehmer eventuell etwas übersehen?

Wenn ihm seine gesundheitlichen Einschränkungen attestiert sind und es sicher ist, dass er seinen Arbeitsplatz nicht mehr in der alten Form ausüben kann, warum kann er sich nicht schon während der Erkrankung darum kümmern, dass er an einen leidensgerechten Arbeitsplatz zurückkehren kann? Hatte vielleicht jemand von euch bereits mit einer ähnlichen Fallkonstellation zu tun?

Und was wäre denn jetzt die sinnvollste weitere Vorgehensweise: Widerspruch einlegen - oder doch einen neuen Antrag zusammen mit dem BEM-Team stellen? (Allerdings bestünde dann ja wieder 3 Wochen lang die erhöhte Kündigungsgefahr).

Danke.


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