Gleichstellungsantrag während Arbeitsunfähigkeit - Erlangensalternative (Allgemeines)

garda, Berlin, Tuesday, 05.03.2024, 08:26 (vor 53 Tagen) @ krank123

§ 2 Abs. 3) SGB ) lautet:

Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 156 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).

Die internen Weisungen sagen dasselbe aber nicht selten tun die Sachbearbeiter so, als müssten sie jede Gleichstellung aus ihrer Kaffeekasse selbst bezahlen.

sollen ist ein gebundenes Ermessen, nach den Weisungen ist wohlwollend zu beurteilen, ein Vollbeweis ist nicht erforderlich.

geeigneten Arbeitsplatz ist der Arbeitsplatz den man hat und der ggf. angepasst und damit geeignet gemacht werden soll oder den man erlangen will.

nicht erlangen bedeutet nicht das es gleich ausgeschlossen sein soll es anders zu schaffen, es aber unwahrscheinlicher ist bzw. andersherum mit den dann möglichen Hilfen erleichtert wird.

nicht behalten bedeutet nicht die sofortige Kündigung, sondern auch Schutz vor Herabstufung, bei Beamten vor der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand, Anpassung des Arbeitsplatzes, Inanspruchnahme von internen und externen Regelungen für Schwerbehinderte und eben Gleichgestellte.

Natürlich kann damit keine Entfristung erzwungen werden (O-Ton einer Potsdamer Sachbearbeiterin am Telefon!!!) aber man kann damit sehr wohl einen Arbeitsplatz erlangen wollen, sonst gäbe es das Verfahren ja auch nicht für Arbeitslose (ebenfalls O-Ton am Telefon gegenüber einer anderen Antragstellerin).

Ich rate generell ab, bei diesem Antrag Telefonnummern anzugeben, denn es wird erfahrungsgemäß nicht selten angerufen und dann das Gespräch in bester Call-Center-Manier als Rückzug des Antrags umgedeutet. Geht man dagegen vor, war es natürlich ein Missverständnis.

Bitte macht euch klar, dass es einen Widerspruchsausschuss bei jeder Regionaldirektion gibt und die Erfolgsquote für Antragsteller im Mittel über 50 % liegt! Oft genügt es schon, im Widerspruch anzugeben, bei Nichtabhilfe den Fall vor diesen Ausschuss zu bringen und ganz plötzlich kommt der Bewilligungsbescheid.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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