Gleichstellungsantrag während Arbeitsunfähigkeit - Erlangensalternative (Allgemeines)

krank123, Saturday, 09.03.2024, 14:57 (vor 49 Tagen) @ albarracin

Hallo und danke euch allen für eure Antworten.

Der Arbeitnehmer ist seit mehreren Jahren AU. Er wurde nach dem Krankengeldbezug ausgesteuert, bezog danach i.S.d. Nahtlosigkeitsregelung ALG 1 und beantragte EM-Rente. Diese wurde abgelehnt.

Auf das Hamburger Modell hat der AN also keinen Anspruch mehr.

Der AN möchte nun den Wiedereinstieg mit einer leidensgerechten Tätigkeit versuchen. Deshalb (und auch wegen des Kündigungsschutzes) der Antrag auf Gleichstellung.


Zwei Fragen hierzu:

1. Da der Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf die Stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell hat, gäbe es die Möglichkeit, seinen Resturlaubsanspruch aus dem Vorjahr für einen Wiedereinstieg zu nutzen? Zum Beispiel mit 2 Stunden anfangen, dann 3 usw. und die restlichen Arbeitsstunden mit dem Resturlaub verrechnen. Die Hoffnung ist, dass in dieser Zeit die Gleichstellung hoffentlich genehmigt wird und der Arbeitsplatz somit während des Wiedereinstiegs leidensgerecht angepasst werden könnte (Arbeitszeiten, Arbeitsorganisation). Wäre dies ein gangbarer Weg? Vermutlich werdet ihr richtigerweise auf das BEM verweisen, die dies beantworten können, aber den AN interessiert, ob dies grundsätzlich gesetzlich möglich wäre.

2. Der Widerspruch gegen die Ablehnung der Gleichstellung wurde gestellt. Könnte der AG eine Gleichstellung eigentlich negativ im Sinne einer negativen Gesundheitsprognose auslegen? So nach dem Motto: auf dem alten Arbeitsplatz ist er nicht mehr in der alten Form einsatzfähig, also kann er nun gekündigt werden?

Danke nochmal.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion