Stufenweise Wiedereingliederung nach Aussteuerung aus Krankengeld (Allgemeines)
Auf das Hamburger Modell hat der AN also keinen Anspruch mehr.
Woraus leitest Du denn ab, dass da keine Stufenweise Wiedereingliederung in Betracht kommen würde? Hast Du dafür irgendwelche Quellen?
„Der Bezug von Arbeitslosengeld steht der Stufenweisen Wiedereingliederung nicht entgegen, sofern das frühere Beschäftigungsverhältnis noch besteht und nicht gekündigt ist.“
Gruß,
Cebulon