Gleichstellungsantrag während Arbeitsunfähigkeit - Erlangensalternative (Allgemeines)

Phönix, NRW, Sunday, 10.03.2024, 02:51 (vor 48 Tagen) @ krank123

Hallo krank123,

mal ein paar Gedanken und auch Fragen zu deinem vorgetragenen Fall:

Die Gleichstellung abzulehnen ist hier eine korrekte Entscheidung, denn weder geht es darum einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz zu erhalten, noch zu erreichen! Wie du selbst geschrieben hast, ist kein behinderungsgerechten Arbeitsplatz vorhanden, welchen man erhalten könnte und um einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz zu erlangen, müsste man zumindest arbeitsfähig sein und dies scheint auch nicht gegeben zu sein, denn der Mitarbeitende ist seit Jahren AU.

Im Grundsatz könnte man sicherlich gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen, nur was will der Beschwerdeführer vortragen, die Voraussetzungen für eine Gleichstellung sind wohl derzeitig nicht gegeben. Da hilft auch die Absichtserklärung, man wolle zeitnah seine Arbeit wieder aufnehmen wenig, denn was in der Zukunft sein wird ist keine ausreichende Begründung für eine positive Entscheidung in der Gegenwart! Die Bundesagentur für Arbeit würde auch vor einer Entscheidung zur Gleichstellung das Ergebnis der Wiedereingliederung abwarten, wenn ein solche durchgeführt werden soll. Die SBV ist aber nicht darin gehemmt, aus ihrer Sicht einen Vortrag im Widerspruchsverfahren zu leisten, wie die Situation von ihr wahrgenommen wird.

Der Denkansatz, mit der Gleichstellung habe ich auch Anspruch auf Leistungen aus der Ausgleichabgabe, mit denen man dann aus meinem ungeeigneten Arbeitsplatz einen geeigneten Arbeitsplatz macht, rechtfertigt keine Gleichstellung.

Wie hat sich denn der Arbeitgeber bisher verhalten?

Der Mitarbeitende ist ausgesteuert und kostet dem Arbeitgeber im Grunde nichts! Auch würde ich davon ausgehen, dass der Arbeitsplatz derzeitig von einem anderen Mitarbeitenden ausgefüllt wird (Krankheitsvertretung?). Wenn der Arbeitgeber bisher nichts unternommen hat, z.B. das Einfordern einer Gesundheitsprognose (z.B. über den ärztlichen Dienst der Krankenkasse), sehe ich auch keine Kündigungsgefahr. Bei einer langjährigen AU würde ich allerdings von einer negativen Gesundheitsprognose ausgehen. Dann hilft auch die Gleichstellung wenig gegen eine krankheitsbedingte Kündigung.

Im Grunde müsste ein BEM Verfahren eingeleitet werden, denn durch die abgelehnte EU Rente scheint ja eine Leistungsfähigkeit, wenn vielleicht auch nicht auf dem bisherigen Arbeitsplatz, gegeben zu sein. Hier stellt sich noch die Frage, ob gegen den ablehnenden Bescheid etwas unternommen wurde (Widerspruchs- und im Anschluss Klageverfahren)?

Denkbar sind viele Lösungswege, die aber im Einzelfall vom Mitarbeitenden (Fähigkeiten / Lebensalter) und den Möglichkeiten des Arbeitgeber (Größe, Struktur, Branche) abhängig sind. Steht ein geeigneter Arbeitsplatz in Aussicht, kann eine stufenweise Wiedereingliederung angestrebt werden oder auch eine Wiederaufnahme der neuen Tätigkeit in der Form, dass Resturlaub aus dem Vorjahr in der ersten Zeit der Wiederaufnahmen genommen wird (z.B. halbe Tage). Aber das sind Themen für den BR, die MAV oder PR, je nachdem was vorhanden ist, solange der Mitarbeitende weder schwerbehindert, noch gleichgestellt ist.

Betroffene Mitarbeitende klammern sich häufig an Wunschvorstellungen, die man natürlich auch haben darf. Aber ob diese dann auch realisiert werden können? In der Beratung sollte auch darauf hingearbeitet werden, den Horizont für weitere Lösungsansätze zu erweitern.

Gruß
Phönix


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