Vollständige Freistellung des 1. Stellvertreters (Allgemeines)
Hallo
Natürlich habe ich auch schon ins Gesetz geschaut.
Was mir noch nicht so ganz klar geworden ist: muss ich zunächst den 1. Stellvertreter zu 100% heranziehen, bevor ich den 2. Stellvertreter heranziehen kann?
Ja, die Reihenfolge der Wahl ist verpflichtend. Die Kapazität eines Stellis muß zuerst "ausgeschöpft" sein, bevor ein weiterer Stelli herangezogen wird.
Oder kann ich auch jeden Stellvertreter zu gewissen Aufgaben heranziehen, so dass praktisch jeder zu einem gewissen Teil von der Arbeitszeit freigestellt wird?
Nein
Allerdings sollte es für eine professionell arbeitende SBV bei ca. 600 Wahlberechtigten kein Problem sein, volle Freistellungen für 5-6 herangezogene Stellis begründen zu können.
Liebe Grüße
Simone
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&Tschüß
Wolfgang