Vollständige Freistellung des 1. Stellvertreters (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 27.03.2024, 13:51 (vor 31 Tagen) @ Simone24

Hallo


Natürlich habe ich auch schon ins Gesetz geschaut. ;-)
Was mir noch nicht so ganz klar geworden ist: muss ich zunächst den 1. Stellvertreter zu 100% heranziehen, bevor ich den 2. Stellvertreter heranziehen kann?

Ja, die Reihenfolge der Wahl ist verpflichtend. Die Kapazität eines Stellis muß zuerst "ausgeschöpft" sein, bevor ein weiterer Stelli herangezogen wird.

Oder kann ich auch jeden Stellvertreter zu gewissen Aufgaben heranziehen, so dass praktisch jeder zu einem gewissen Teil von der Arbeitszeit freigestellt wird?

Nein

Allerdings sollte es für eine professionell arbeitende SBV bei ca. 600 Wahlberechtigten kein Problem sein, volle Freistellungen für 5-6 herangezogene Stellis begründen zu können.


Liebe Grüße
Simone

--
&Tschüß

Wolfgang


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