Vollfreistellung des 1. Stellv. bei über 600 sbM (Allgemeines)
Motto: "Wir hatten doch schon immer die gleiche Anzahl an schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten. Warum sollte jetzt noch eine weitere Freistellung nötig sein?"
Hallo Simone,
kenne einen ähnlichen Fall aus dem ÖD mit über 400 sbM. Erst nach „Petition“ an Aufsichtsbehörde hat es dann endlich geklappt mit weiterer Vollfreistellung …
Allen ein frohes Osterfest!
Cebulon