Vollständige Freistellung des 1. Stellvertreters (Allgemeines)
Hallo Wolfgang,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort!
Mein Ziel ist es die 1. Stellvertretung zu Aufgaben heranzuziehen, die 100 % der Arbeitszeit ausmachen, um sie dann vollständig freistellen zu lassen.
So wie ich es verstehe, muss ich den Arbeitgeber über die Heranziehung unterrichten, aber er entscheidet letztendlich über die vollständige Freistellung.
Wenn also die vollständige Freistellung nicht mitgetragen werden sollte, könnte ich alternativ die 1. Stellvertretung zum Beispiel für die Betreuung der Fachbereiche x, y und z heranziehen, den 2. Stellvertreter für alle BEM-Gespräche, den 3. Stellvertreter für Auswahlverfahren usw.? Und dafür müssen sie dann alle in dem genannten Umfang von ihren originären Aufgaben freigestellt werden?!
Hab das so richtig verstanden?
Liebe Grüße und schöne Ostertage
Simone