Fragen zur Prüfpflicht (Allgemeines)
Hallo Karin,
danke für den § - denn den Ausdruck "Prüfplicht" kannte ich so nicht.
Jetzt wird mir einiges klarer.
Wenn es geeignete Bewerber gibt - intern - sollte man das Gesetz vollumfänglich ausschöpfen!
Fehlt eine Qualifikation, dann hat der AG diese den AN zu genehmigen in der Erlangung.
Ist der Arbeitsplatz (AP) zu verändern, dann gibt es die Unterstützung durch den Integrationsfachdienst.
Sind die internen Bewerber entsprechend zu qualifizieren und der AP umrüstbar, warum soll dann eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
Leider wird es immer noch so gesehen: Wir haben "Behindis" - die machen ihren Job!
So nice, aber diese "Behindis" sind sehr leistungsfähig, haben tatsächlich oft wenige AU-Zeiten und möchten sehr gerne auch beruflich die Entgeltstufen höher steigen und Karriere machen.
Die sind leistungsbereit und fähig! Leider verstehen dies häufig nicht die Vorgesetzten!
Und auch nicht zu vergessen, sie kennen die Organisation / Firma und Abläufe!
Stelle Dich auf die Hinterfüße.
Viele Grüße,
Kasandra