Fragen zur Prüfpflicht (Allgemeines)

Phönix, NRW, Tuesday, 10.09.2024, 05:33 (vor 29 Tagen) @ Kasandra

Hallo Kasandra,

vielleicht ist es hilfreich, wenn ich den Verfahrensablauf schildere, so wie dieser bei uns von statten geht.

Die Prüfung ist vom Dienstgeber mit Beteiligung der SBV am konkreten Einzelfall durchzuführen. Dienstgeber und SBV haben sich darauf verständigt, dass der Dienstgeber den Part Agentur für Arbeit übernimmt und die SBV den Part Mitarbeitende, auch wenn es im Gesetz anders vorgesehen ist.

Das Prüfverfahren beginnt mit der Mitteilung des Dienstgebers, dass eine freie Stelle zu besetzen ist und mit der Übermittlung der Stellenausschreibung.

Da der SBV alle Arbeitsplätze im Verband bekannt sind, bedarf es keiner zusätzlichen Informationen, wie z.B. der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes. Wenn doch, kann die SBV diese Informationen kurzfristig anfordern. Weiterhin kann die SBV jeden (freien) Arbeitsplatz begehen und die Verantwortlichen vor Ort haben Auskunft zu erteilen.

Wir haben im Verband um die 90 Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung, welche der SBV alle persönlich bekannt sind. Die SBV hat folglich Kenntnis davon, welche Mitarbeitenden eine berufliche Veränderung aufgrund ihrer Behinderung benötigen oder aus persönlichen Gründen wünschen (im Kern hat die SBV eine Liste). Hat man Übereinstimmungen zwischen dem Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle und dem Profil eines Mitarbeitenden, wird dieser informiert und er hat dann eine Woche Zeit darüber nachzudenken.

Besteht kein Interesse, bedarf es keiner Rückmeldung und das Verfahren schreitet nach der Woche voran. Besteht ein Interesse, meldet sich diese bei der SBV, welche dann den Mitarbeitenden namentlich dem Dienstgeber vorschlägt. Damit der Vorschlag wirkt, hat der Mitarbeitender eine Bewerbung einzureichen. Danach erfolgt die konkrete Prüfung am Einzelfall, es wird ein Bewerbungsgespräch geführt und ein Abgleich mit der zu besetzenden Stelle vollzogen und wenn alle Parameter passen oder fehlende Qualifikationen erworben werden können, bekommt der Mitarbeitende die Stelle. Im laufenden Jahr lag die Erfolgsquote bei 100%, vier Mitarbeitende vorgeschlagen und viermal wurde positiv entschieden.

Parallel zur intern Prüfung, wird vom Dienstgeber ein Vermittlungsverfahren bei der Agentur für Arbeit veranlasst. Über den Auftrag und das Ergebnis wird die SBV informiert. Seit Jahren gab es hier nicht eine einzige Bewerbung, ohne das hierfür ein Grund ermittelt werden konnte.

Erst wenn die Prüfung durchgeführt wurde, steht es dem Dienstgeber frei, eine Stelle intern und extern auszuschreiben, aber da ist die SBV erstmal raus, solange sich kein Mensch mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung bewirbt.

Im letzten Jahr hatten wir 150 zu besetzende Stellen und in diesem Jahr bisher etwas über 100 und die Prüfung gehört zum Tagesgeschäft, wobei sich viele Ausschreibungen ständig wiederholen, da wir die Stelle durch den Fachkräftemangel nicht besetzt bekommen.

Gruß
Phönix


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