Fragen zur Prüfpflicht (Allgemeines)

WoBi, Monday, 09.09.2024, 09:39 (vor 29 Tagen) @ Kasandra

Hallo Kasandra,

bei der "Prüfpflicht" nach § 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX handelt es sich um eine Verpflichtung des Arbeitgebers bereits vor einer Stellenausschreibung. In § 164 Abs. 1 Satz 5 SGB IX ist mit "Bei der Prüfung nach Satz 1 beteiligen die Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung nach § 178 Absatz 2 und hören die in § 176 genannten Vertretungen an." für uns, als gewählte Interessensvertretungen, die zwingende Unterrichtung und Anhörung vorgegeben.
Das kann der Arbeitgeber nicht "im stillen Kämmerlein" vereinfacht durchführen. Wenn er es überhaupt durchführt, um die Rechte der Beschäftigte mit Behinderung nach § 164 Abs. 4 SGB IX umzusetzen und seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Über die Suche: (oben rechts) und der Eingabe von "Prüfpflicht" kann einiges dazu gefunden werden.
So z.B. ein älterer Beitrag von mir: https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23480

Das mit der "Prüfpflicht" war bereits vor der Umnummerierung des SGB IX in § 81 Abs. 1 a.F. SGB IX ein Thema im Forum.

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Gruß
Wolfgang


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