Fragen zur Prüfpflicht (Allgemeines)

Kasandra, Monday, 09.09.2024, 21:47 (vor 29 Tagen) @ Karin73

Hallo ,
Im Rahmen der Prüfpflicht habe ich einen bereits internen Schwerbehinderten Kollegen für eine frei werdende Stelle vorgeschlagen.
Dieses habe ich natürlich mit dem SbM im Vorwege besprochen.
Jetzt habe ich von der Dienststelle per Mail erfahren das der SbM zwar die Voraussetzungen erfüllt aber man ihn für nicht geeignet hält und die Stelle nun extern veröffentlicht wird.
Frage 1: kann ich zu der Entscheidung nochmal Stellung nehmen, oder macht das keinen Sinn?
Frage 2: muss seitens der Dienststelle jemand mit dem SbM sprechen und die Entscheidung mitteilen oder ist das jetzt meine Aufgabe?
Frage3: ist die Prüfpflicht mit der Mail an die SBV jetzt abgeschlossen?

Viele Grüße Karin

Hallo, ich habe verstanden, was hier unter "Prüfpflicht" definiert wird.

Aber mich wundert es: Im Rahmen der Prüfpflicht habe ich einen bereits internen Schwerbehinderten Kollegen für eine frei werdende Stelle vorgeschlagen.

Warum - bzw. ich verstehe den § nicht, soll ich als SBV einen Kollegen/in für eine Stelle vorschlagen?

Der Kollege/in muss ja Interesse bekunden und sich bewerben! Erst dann fängt für mich die Arbeit an. Der Kollege/in hat ja erstmal einen Arbeitsplatz (AP). Ich kann doch einfach mal gut 700 SB´s prüfen, ob diese im Detail leidensgerecht eingesetzt sind, sich persönlich eine Umsetzung wünschen - oder unterstützend umgesetzt werden müssen / wolle mit weiterhin Umschulung oder Qualifizierung.

Dann bin ich nicht nur SBV sonder HR!!!

Wenn es bei uns eine neue Stelle gibt in der Ausschreibung, dann habe ich nicht von 700 SB´s und GL´s die berufliche Vita und Kenntnisse von erworbenen Qualifikationen und kann nicht einfach über den Kopf von Müller- Meier-Schule entscheiden, diese zu Prüfen. Die MA müssen ja durch Bewerbung oder Kontaktaufnahme zu mir ihr Interesse bekunden. Erst dann kann ich tätig werden im Bewerbungsverfahren und auch mit diversen Leistungen.

Ich kann doch nicht jede Stellenausschreibung ins Blinde prüfen und sagen, hier haben wir Menschen, die könnten den Job machen - und ja, die müssen noch folgende Fähigkeiten und Kompetenzen erlangen.
Wie gesagt, ich habe keine genaue Kenntniss von Ausbildung & Berufserfahrung. Sowie deren persönlichen und gesundheitlichen Wünschen.

Daher ist für nich eine Mitwirkung sehr wichtig!

Viele Grüße,

Kasandra


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