Berechnung Fehltage - Vier-Tage-Woche (BEM)
Hallo,
Hallo,
ich habe im Forum nach Beiträgen zur Berechnung der Fehlzeiten gesucht, damit ein BEM eingeleitet werden muss.
Es wäre hilfreich, wenn Du auch einen einschlägigen Fachkommentar nutzen würdest.
In den relativ alten Beiträgen, die ich gefunden habe, werden immer 42 Fehltage angenommen.
"Fehltage" ist falsch. Die Zahl 42 bezieht sich auf "Kalendertage". Es werden bei Kalendertagen auch diejenigen Tage einer AU mitgerechnet, die arbeitsfrei sind.
Und das auch unabhängig davon, ob jemand fünf oder vier Tage die Woche arbeitet.
Das ist das Bequeme bei der Rechnung mit Kalendertagen. Der Beschäftigungsgrad bzw. die Zahl der Arbeitstage pro Woche spielt dabei keine Rolle.
Aus diesem Grund benutzen auch zahlreiche Fachkommentare - zB Düwell in LPK-SGB IX, § 167 Rn 59, 64 - die Kalendertage als Rechengrundlage.
Hier heißt es jedoch, dass es bei nicht zusammenhängenden Krankheitstagen um 30 Fehltage (also Arbeitstage) geht. Was ja bei einer zusammenhängenden Krankheit von sechs Wochen am Stück bei einer Fünf-Tage-Woche auch der Fall wäre. Bei einer Vier-Tage-Woche z.B. verringert sich dieser Zeitraum laut Haufe auf 24 Tage. Das hieße, es müsste nach 31 Fehltagen - bzw. bei Vier-Tage-Woche nach 25 Fehltagen - ein BEM angeboten werden.
Das ist richtig. Arbeitstage können auch als Berechnungsgrundlage herangezogen werden, dann aber muß der Beschäftigungsgrad in Tagen berücksichtigt werden.
Ich teile diese Auffassung. Die Personalabteilung hält aber an den 42 Fehltagen fest.
Beide Berechnungsarten sind zulässig. es muß nur eine Berechnungsart einheitlich verwendet werden.
--
&Tschüß
Wolfgang