Berechnung Fehltage - Vier-Tage-Woche (BEM)

Cebulon, Thursday, 14.11.2024, 15:37 (vor 705 Tagen) @ Wortfrau

In den relativ alten Beiträgen, die ich gefunden habe, werden immer 42 Fehltage angenommen. Und das auch unabhängig davon, ob jemand fünf oder vier Tage die Woche arbeitet.

Eigentlich kommts rechtlich nicht auf die „Fehltage“ an, sondern auf die AU-Tage. Ist jemand bspw. von Montag bis Sonntag für sieben Tage krankgeschrieben – dann sind das sieben AU-Tage egal, ob der Beschäftigte einen Tag pro Woche arbeitet bzw. vier, fünf oder sechs Tage pro Woche. Denn es gilt beim BEM die AU-Richtlinie lt. ständig. Rechtsprechung als rechtlicher Maßstab. Dazu zählen z.B. auch „Kuren“ und Reha-Maßnahmen, etwa Stufenweise Wiedereingliederung.

Orientierungssatz
Grundlegend schon BAG v. 13.03.2012 – 1 ABR 78/10, wonach für die Bemessung des Sechswochenzeitraums die dem Arbeitgeber vom Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 1 EFZG angezeigten Arbeitsunfähigkeitszeiten maßgeblich sind.

BAG-Leitsatz
Für die Einleitung eines BEM gibt § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX den Begriff Arbeitsunfähigkeit zwingend vor. Dieser ist einer Ausgestaltung durch die Betriebs­par­teien nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nicht zugänglich

Gruß,
Cebulon


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