Kein Schema F beim BEM (BEM)

Cebulon, Friday, 22.11.2024, 14:08 (vor 697 Tagen) @ Wortfrau

Eine Beschäftigte arbeitet in 4-Tage-Woche. Sie ist zwei-, dreimal kürzer krank, danach länger. Der Arbeitgeber schaut nur auf die 4 Tage pro Woche - zählt also reine Werktage als Fehltage. Zieht dann DAFÜR aber die Grenze von 42 Tagen heran - auf dieser reinen Werktagsebene. Das heißt, die 42 Kalendertage wären ja viel viel früher erreicht.

Kapitaler Rechen-, Logik sowie Denkfehler
dieser „oberschlauen“ Personalverwaltung

In § 167 Abs. 2 SGB IX steht weder etwas von 42 „Fehltagen“, noch von 42 „Werktagen“ – sondern bekanntlich „sechs Wochen arbeitsunfähig“:

Diese exklusive Berechnung nach Schema F erscheint offensichtlich falsch, vollkommen sinnbefreit und nicht sachgerecht. Stellt man schematisch nur auf Fehltage ab, würde das im Extremfall bedeuten etwa bei einer Ein-Tage-Woche:

BEM-Angebot nach 42 Wochen statt nach 6 Wochen,
demnach abwegige 9 ½ Monate

Entweder haben diese Personaler kein BEM-Seminar besucht, nicht aufgepasst oder sie checken es nicht, wohl schlecht ausgebildet bzw. begriffsstutzig?

Gruß,
Cebulon


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