Berechnung Fehltage - Vier-Tage-Woche (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 22.11.2024, 15:33 (vor 697 Tagen) @ Wortfrau

Hallo,

der Fehler Deines AG ist doch leicht zu erklären:

Bei der Berechnung der Fehltage zieht er nach Deiner Schilderung offensichtlich nur die Arbeitstage heran. Dann ist es natürlich nicht zulässig, die BEM-Grenze mit Kalendertagen zu berechnen. Die Berechnungsgrundlage muss einheitlich sein. Entweder rechnet er durchgehend nur mit Arbeitstagen oder aber nur mit Kalendertagen.

Zu welch absurden Ergebnissen die Mischung der Berechnungsgrundlage führt, hat ja Cebulon am Beispiel der 1-Tage-woche dargestellt.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion