Aushändigung von Unterlagen (Kündigung)
das sehe ich ganz genauso. Die Unterlagen sind dir vertraulich übermittelt worden.
Hallo zusammen
bin etwas irritiert: Gibt es denn zu dieser ziemlich pauschalen Ansicht von Michael evtl. noch andere Meinung? So „vertrauliche“ Unterlagen kennt man zwar_von EH mit Gefolge, nicht aber laut EU-Recht (DSGVO). Ist doch kein geheimes Dossier wie eine „Kaderakte“ ohne Einsichtsrecht Betroffener!
Wenn er klagt, erhält der Anwalt oder auch er selbst Akteneinsicht, das hast nicht mehr du zu verantworten.
Warum sollte erst im Falle einer Klage „Akteneinsicht“ zulässig sein und nicht schon im Vorfeld? Logisch nicht nachvollziehbar dieses Totschlagargument. Warum soll etwas im Falle einer Klage weniger vertraulich sein als am Tag vor einer Klage !? Aus meiner Sicht ist das ein reines Scheinargument und natürlich Fake! Seit wann muss der sbM vor seinen – eigenen – Daten geschützt werden: Selbst die EU macht keine derart „dämlichen“ Vorgaben in ihrer EU-Datenschutz-Verordnung.
Das wäre etwa so abwegig, wie wenn ein Wahlvorstand einem wahlberechtigten sbM die Akteneinsicht generell verweigern würde mit dem Hinweis, das könne er beim Arbeitsgericht gerne machen, aber erst nach Erhebung einer „Wahlanfechtungsklage“. Ebenso haltloser grober Amtsmissbrauch wie zB in dieser ifb-Diskussion, wenn ein Wahlvorstand meint, beispw. einem Wahlbewerber „verwehren“ zu dürfen, sich Notizen zu machen. Ist offensichtlicher schwerer Amtsmissbrauch und grobe vorsätzliche Wahlbehinderung des pass. Wahlrechts.
Gruß,
Cebulon