Aushändigung von Unterlagen (Kündigung)

WoBi, Monday, 11.08.2025, 16:46 (vor 95 Tagen) @ KDo

Hallo KDo,

deine Frage steht in direkten Zusammenhang mit der Funktion der SBV. Die SBV ist eine gewählte Interessensvertretung für die Gruppe der Beschäftigten mit Behinderungen und für den einzelnen Beschäftigten mit Behinderung.
Nur mit Kommunikation und Wissensaustausch können wir unsere Aufgabe erfüllen. Wir können nicht hellsehen was z.B. die Person zur beabsichtigten Kündigung durch den Arbeitgeber denkt, noch was die Person an Unterstützung von uns erwartet.

Warum soll eine Person, nicht die Informationen der SBV kennen. Der Arbeitgeber ist gegenüber der SBV verpflichtet umfassend zu unterrichten. Dazu gehören auch Entlastungsinformationen. Diese Informationen werden oft weggelassen, damit das Gesamtbild auf den unvermeidlichen Punkt hinausläuft.

Es ist die Aufgabe der SBV Entlastungsmomente gegenüber dem Arbeitgeber darzulegen.
Wir haben die gesetzliche Freiheit rechtlichen Regelungen zu Gunsten der Beschäftigten mit Behinderung anzuwenden. Wir sind eine gewählte unabhängige Interessensvertretung.
Wir müssen nicht jeden Fehler des Arbeitgebers korrigieren, sondern können z.B. Anhörungs- oder Unterrichtungsfehler der betroffenen Person mitteilen, damit diese derartiges zu gegebener Zeit vortragen lässt.
Für derartige Informationen/Aktionen benötigt die betroffene Person aus Nachweisgründen Unterlagen die wir erhalten haben. Selbst der Zeitpunkt des Informationszugangs kann entscheidend sein.
Der Betriebsrat/Personalrat ist kein Geheimrat. Warum soll die SBV bei der direkt betroffenen Person zum Geheimniskrämer werden?

Wir wollen doch von der betroffenen Person auch Informationen und eine kooperative Zusammenarbeit um eine gute Stellungnahme zum Ansinnen des Arbeitgebers zu erstellen.

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Gruß
Wolfgang


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