Verbotener Aushang des Wählerverzeichnisses (Wahlen)

Wolfgang E., Wednesday, 04.10.2006, 09:04 (vor 6420 Tagen) @ diddi511

» Die Personalabteilung will eine Wählerliste im Betrieb aushängen incl. der Geburtsdaten...

Der Aushang des Wählerverzeichnisses durch die Personalverwaltung ist nicht erlaubt, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt! Der Aushang des Wählerverzeichnisses wäre ein schwerer Verstoß gegen den Schutz von Sozialdaten und damit ein Fall für den Datenschutzbeauftragten.


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