geburtsdatum im wahlausschreiben (Wahlen)
» Ist das ok wenn die Liste per mail an einen Kollegen geschickt wird.
Nein.
» Da er aber weit weg ist vom Standort der
» SBV (hier liegt auch die Liste aus), möchte er nicht extra hier hin
» fahren.
Es muss nicht in jeder Aussenstelle ein WV ausgelegt werde. Wer sein Recht in Anspruch nehmen will, muss ggf. selbst aktiv werden.
» Wir haben die Liste gemailt.
absolut unkorrekt.
» Er ist im PR, hat aber keinen offiziellen
» Auftrag vom PR. Nun hat er die Liste dazu benutzt um widerrum einem
» Arbeitskollegen (nicht Schwerbehindert) die Wahlwerbung zu ermöglichen und
» die Wahlberechtigten anzurufen. Ist das überhaupt statthaft>
Nein!
Da habe zwei Leute was nicht richtig gemacht.
Der der es vermailt hat und der, der es widerrechtlich benutzt. Der Datenschutzbeauftrage in euerem Betrieb müsste (falls er Kenntnis hat) aktiv werden.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter