geburtsdatum im wahlausschreiben (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 10.11.2006, 08:09 (vor 6383 Tagen) @ micha

» Ist das ok wenn die Liste per mail an einen Kollegen geschickt wird.
Nein.

» Da er aber weit weg ist vom Standort der
» SBV (hier liegt auch die Liste aus), möchte er nicht extra hier hin
» fahren.
Es muss nicht in jeder Aussenstelle ein WV ausgelegt werde. Wer sein Recht in Anspruch nehmen will, muss ggf. selbst aktiv werden.

» Wir haben die Liste gemailt.
absolut unkorrekt.

» Er ist im PR, hat aber keinen offiziellen
» Auftrag vom PR. Nun hat er die Liste dazu benutzt um widerrum einem
» Arbeitskollegen (nicht Schwerbehindert) die Wahlwerbung zu ermöglichen und
» die Wahlberechtigten anzurufen. Ist das überhaupt statthaft>
Nein!

Da habe zwei Leute was nicht richtig gemacht.
Der der es vermailt hat und der, der es widerrechtlich benutzt. Der Datenschutzbeauftrage in euerem Betrieb müsste (falls er Kenntnis hat) aktiv werden.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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