geburtsdatum im wahlausschreiben (Wahlen)

micha, Rheinland/Pfalz, Friday, 10.11.2006, 08:02 (vor 6383 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

bei uns gibt es 9 Wahlberechtigte. Wir liegen aber räumlich weit getrennt auseinander so das wir förmlich wählen.

» nach Einleitung der Wahl bis zum Abschluß der Stimmabgabe an geeigneter
» Stelle zur Einsicht auszulegen.

Ist das ok wenn die Liste per mail an einen Kollegen geschickt wird. Er selbst ist nicht schwerbehindert. Da er aber weit weg ist vom Standort der SBV (hier liegt auch die Liste aus), möchte er nicht extra hier hin fahren. Es wären ca. 200 km für einen Weg.
Wir haben die Liste gemailt. Er ist im PR, hat aber keinen offiziellen Auftrag vom PR. Nun hat er die Liste dazu benutzt um widerrum einem Arbeitskollegen (nicht Schwerbehindert) die Wahlwerbung zu ermöglichen und die Wahlberechtigten anzurufen. Ist das überhaupt statthaft> Meiner Meinung nach hat er sogar sein Amt als PR Mitglied mißbraucht! Da wir heute Sitzung haben wäre ich über eine rasche Antwort sehr dankbar.
Liebe Grüße an alle
Micha

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Gruß Micha


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