geburtsdatum im wahlausschreiben (Wahlen)

micha, Rheinland/Pfalz, Friday, 10.11.2006, 21:48 (vor 6382 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Kann ich mir nicht vorstellen.
» Schau mal da: http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__4f.html

Hallo Hans Peter,
Ich kann mir das auch nicht vorstellen. Die Dienststelle hat angeblich versucht jemanden zu finden....(>>) Es ist aber so, das sich hier niemand melden muss , sondern die Dienstelle bestimmt jemanden dazu. Dies ist ja kein Wahlamt sondern das selbe wie der Beauftragte des AG oder der Sicherheitsbeauftragte. Also wenn die Dienststelle niemand für kompetent genug hält.... Was soll man daran tun> Evtl. gibt es die Möglichkeit dies irgendwo zu melden> Evtl. beim Landesdatenschutzbeauftragten> Keine Ahnung, für Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
Gruß Micha

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Gruß Micha


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