Bewerberspiegel (Allgemeines)

magheinz ⌂, Thursday, 30.04.2026, 09:07 (vor 160 Tagen)

Bei uns wird zu jedem Stellenbesetzungsverfahren ein Bewerberspiegel ausgefüllt. Diesen können alle aus der jeweiligen Auswahlkommision, der PR, der Präsidenten und natürlich die Personalis einsehen.
Es gibt für jedes Auswahlkriterium eine Spalte in der steht, ob das Kriterium erfüllt ist oder eben nicht und oft auch warum.
Am Ende gibt es eine Spalte "einzuladen".
Zusätzlich gibt es eine Spalte "Schwerbehindert" mit einem roten Kreuz, falls ja.
In meinen Augen muss diese Spalte nicht sein. Es würde genügen, wenn die Personalis das Kreuz bei "einzuladen" setzen.

Hat jemand eine rechtliche Argumentation, gegen diese Spalte?


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