Bewerberspiegel (Allgemeines)

magheinz ⌂, Wednesday, 06.05.2026, 08:01 (vor 154 Tagen) @ albarracin

Es ist Deine Aufgabe, dem entgegenzuwirken.

Daher rührt ja meine Frage hier.
Das "stärkste" Gegenwirken wäre schliesslich das weglassen der Spalte.

Nochmal: Es geht nicht nur um die Beteiligung der SBV, sondern auch um die Erfüllung gesetzlicher Pflichten durch den AG. Das macht es notwendig, daß alle Beteiligten am Auswahlprozess über eine offengelegte Schwerbehinderung/Gleichstellung eines/einer Bewerbers/Bewerberin Bescheid wissen.

Ok.
Ich persönlich fände es zwar deutlich besser, wenn die Auswahlkommision das nicht ständig so vor Augen hätte, sondern unvoreingenommen werten würde. Sollte dabei die SB eine Rolle spielen wäre ich ja da um darauf hinzuweisen.
Leider sind halt viele voreingenommen.

Aber ok, das Kreuz bleibt und gut ist...


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion