Bewerberspiegel (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 30.04.2026, 12:37 (vor 160 Tagen) @ magheinz

Hallo,

wenn die Eigenschaft "schwerbehindert/gleichgestellt" von Bewerber*innen angegeben bzw. (bei internen Bewerbungen) dem AG bekannt ist, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, diese auch entsprechend zu vermerken.

Ich kann darin nichts Diskriminierendes sehen. Es kann sogar dem Auswahlgremium ggfs. helfen, gesetzliche Pflichten zu berücksichtigen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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