Bewerberspiegel (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 02.05.2026, 10:23 (vor 161 Tagen) @ magheinz

Hallo,


Es erzeugt halt meiner Beobachtung nach bei den Leuten die Idee: der ist nur wegen der Schwerbehinderung eingeladen. Wir mussten den einladen, in Frage kommt er aber eh nicht.

Es ist Deine Aufgabe, dem entgegenzuwirken.

Nicht zuletzt wird ja vermutlich die SBV selbst zuerst nach exakt dieser Spalte schauen. Denn sofern keine schwerbehinderten Bewerber dabei sind, entfällt i.d.R. auch der Anlass für die SBV, sich mit den anderen Bewerber näher zu befassen.


Da ist die Spalte irrelevant, da wir ja schon bei Eingang der Bewerbung informiert werden, der Bewerberspiegel aber ja erst viel später ausgefüllt wird.

Nochmal: Es geht nicht nur um die Beteiligung der SBV, sondern auch um die Erfüllung gesetzlicher Pflichten durch den AG. Das macht es notwendig, daß alle Beteiligten am Auswahlprozess über eine offengelegte Schwerbehinderung/Gleichstellung eines/einer Bewerbers/Bewerberin Bescheid wissen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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